25.07.2002

Längere Öffnungszeiten für Spielstätten in Baden-Württemberg

Automatenunternehmer, die im „Ländle“ eine Spielstätte betreiben, können aufatmen: Am 23. Juli hat die Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen, die Sperrzeit für Spielstätten zu verkürzen. Statt wie bisher um 22 Uhr, dürfen die Freizeiteinrichtungen nun bis 24 Uhr geöffnet sein. Die Sperrzeit endet wie bisher um 6 Uhr. Die Verordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft.