Kurzarbeitergeld auch für Azubis möglich
Zurzeit sind fast alle Servicekräfte der Automatenbranche in Kurzarbeit. Doch wie ist es mit Auszubildenden?
„In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen“, heißt es in einem FAQ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeit für Azubis eine Option, aber nicht die Regel
Dies sei allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen möglich. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung, siehe Berufsbildungsgesetz, Paragraf 19. Der Ausbildungsbetrieb müsse zunächst versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt, oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt. „Wegen des Coronavirus haben viele Betriebe aber kaum eine andere Möglichkeit, insbesondere wenn der Betrieb geschlossen werden muss. In so einem Fall ist Kurzarbeit auch eine Option für Auszubildende“, so die Bundesarbeitsagentur.
Es muss allerdings betont werden, dass Auszubildenden gegenüber in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden kann. Der Ausbildungsbetrieb sei laut IHK Berlin dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Welche Möglichkeiten der Betrieb hat, zeigt die IHK Berlin.