20.04.2020

Automatenunternehmer beim OVG abgeblitzt

Nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster dürfen auch Spielhallen während der Corona-Krise nicht öffnen. Zwei Unternehmer aus Bergisch-Gladbach hatten sich gegen die Coronaschutzverordnung des Landes gewandt und wollten die Wiedereröffnung ihrer Spielhallen in verschiedenen Städten per Eilverfahren durchsetzen. Unter anderem führten sie ihr Grundrecht der Berufsfreiheit ins Feld.

Das OVG wies dies zurück. Die durch die Betriebsuntersagung betroffene Berufsfreiheit müsse gegenüber dem Schutz von Leben und Gesundheit vorübergehend zurücktreten, heißt es in der Begründung (Az.: 13 B 452/20.NE und 13 B 471/20.NE).