Kosmetiker in Staatskanzleien
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" wollen zumindest einige Bundesländer die Glücksspielgesetze teilweise neu schreiben. Am Donnerstag (25. Februar) findet eine Konferenz der Staatskanzleichefs statt, auf der unter anderem konkrete Vorschläge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen diskutiert werden sollen. Beide sollen darauf hinauslaufen, eine begrenzte Zahl von Wettanbietern unter Vorbehalt offiziell zu erlauben.
Die jetzt vorliegenden Entwürfe datieren laut "Süddeutscher Zeitung" vom 5. Februar. Einen Tag zuvor hatte der EuGH entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an Lizenzinhaber im EU-Ausland nicht strafrechtlich geahndet werden dürfe. Die jetzt zu diskutierenden Vorschläge lagen also bereits fix und fertig in der Schublade. Bayern und NRW ahnten, was kommen würde. Die Länder sehen sich unter Zugzwang. Vor allem im Sportwettenbereich will man zügig eine Lösung finden, um die juristischen Mängel zu beseitigen. Das letzte Wort haben die Ministerpräsidenten im März.
Es ist allerdings jetzt schon absehbar, dass das, was die Staatskanzleichefs am Donnerstag voraussichtlich beraten werden, rein kosmetischer Natur ist und das eigentliche Problem in keiner Weise löst. NRW schlägt vor, die Zahl der Erlaubnisse von 20 auf bis zu 45 erhöhen. Bayern will nur jenen 35 Wettanbietern vorläufig eine Erlaubnis erteilen, die es im Konzessionsverfahren in die letzte Runde geschafft hatten. Die Klage des 46., bzw. 36. Interessenten wäre somit programmiert.
Übrigens: Hessen strebt eine komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags an, steht damit aber völlig allein.