Kontrolloffensive des RP Darmstadt bei Sportwettenanbietern
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat kürzlich in den Abend- und Nachtstunden in Frankfurt eine Kontrolloffensive bei 40 Wettvermittlungsstellen durchgeführt. Im Ergebnis wurden 15 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, wie das RP Darmstadt weiter mitteilte. Außerdem sei die Einleitung zweier Widerrufsverfahren beabsichtigt.
Schwerpunkt der Kontrollen
Der Schwerpunkt der Kontrollen habe darauf gelegen, „dass gesetzlich vorgeschriebene Aushänge vollständig angebracht sind, dass Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden und dass das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht.“ Zudem seien Konzessionen geprüft worden, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel.
Widerruf der Erlaubnis
Bestimmte Ordnungswidrigkeitstatbestände seien bei den Kontrollen vermehrt festgestellt worden: Zum Beispiel der Einlass Minderjähriger oder ein in Wettvermittlungsstellen grundsätzlich unzulässiger Spielautomat. Bei besonders gravierenden Verstößen und Mängeln könne der Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben der Wettvermittlungsstelle auf Grundlage des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG) erfolgen. „In der Praxis ist besonders der mehrfache Verstoß gegen die gesetzlichen Sperrzeitvorgaben zu beobachten, zum Beispiel der Ausschank von Alkohol oder das Fehlen einer Aufsichtsperson“, so das RP Darmstadt weiter.
Ziel der auch weiter geplanten Erstkontrollen sei es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts zu gewährleisten. „Vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz wird dabei durch die Aufsichtsbehörde in den Fokus genommen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.