10.12.2018

Köln: Steuern aus Spielautomaten nicht eingetrieben – wegen Personalmangels

Die Stadt Köln hinkt beim Eintreiben von Steuern aus Spielautomaten hinterher.

Normalerweise sind Kommunen beim Eintreiben von Vergnügungssteuereinnahmen sehr eifrig. In Köln scheint das anders zu sein. Die Stadt Köln habe für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2018 nur drei von 3 000 Steuerveranlagungen durchgeführt, berichtet die „Kölnische Rundschau“.

An sich könnte die Besteuerung von Geldspielgeräten mehr als 18 Millionen Euro in die Kölner Stadtkasse spülen, doch habe die Rheinmetropole für das gesamte Jahr 2017 bislang erst 3,5 Millionen Euro Steuern aus Spielautomaten vereinnahmt. Grund dafür scheint ein Personalmangel zu sein, der für erhebliche Verzögerunugen bei der Bearbeitung sorgt.

Laut „Kölnische Rundschau“ und "bild.de" seien sieben Stellen dafür vorgesehen. Diese seien auch alle besetzt, jedoch müssten davon drei extern eingestellte Mitarbeiter erst noch eingearbeitet werden. Dies gehe „zu Lasten der Veranlagungstätigkeit“, sagt Stadtkämmerin Gabriele C. Klug in der „Kölnische Rundschau“.

Steuern werden später eingetrieben

Die Stadtkämmerin räumte ein, dass die Angaben der Automatenunternehmer über ihre Einnahme wegen der Personalknappheit noch immer nicht kontrolliert werden.

„Prüffeststellungen zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit sowie Überprüfungen der abgegebenen Erklärungen sind weiterhin aus Kapazitätsgründen nicht möglich“, sagt Klug. Erst „wenn die Rückstandssituation dies zulässt“, werde diese Aufgabe aufgegriffen.

Die Besteuerung könne zwar bis zu vier Jahren rückwirkend, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde, gar bis zu sieben Jahren rückwirkend, erfolgen, dennoch drohe der Stadt Köln ein enormer Bearbeitungsstau. Dies zieht sich auch durch in andere Abgabenbereiche. Laut „Kölnische Rundschau“ fehlen der Stadtkasse rund 8,2 Millionen Euro aus den Jahren 2016 bis 2018, weil die Bettensteuer nicht in vollem Umfang eingetrieben wurde.

Stadtsprecherin Inge Schürmann bleibt in der Zeitung „Rheinische Post“ optimistisch: „Wir werden immer vor der Verjährungsfrist bleiben. Deshalb ist ein Trostpflaster: Die Steuern sind juristisch nicht verloren – sie werden nur später eingenommen.“