Infoveranstaltung in Leinfelden-Echterdingen
Bekanntermaßen endet in Baden-Württemberg am 29. Februar 2016 die Frist zur Einreichung der Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse. Aus diesem Anlass veranstaltet der Automatenverband Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Fachverband Spielhallen (FSH) einen Informationstag am 11. Januar 2016 in Stuttgart.
Während des ganzen Tages stehen den Teilnehmern die juristischen Berater des FSH, die Rechtsanwälte Dr. Damir Böhm und Tim Hilbert Frage und Antwort.
Im Rahmen des Informationstages werden die Juristen laut FSH explizit auf die korrekte Vorgehensweise bei der Beantragung eingehen und folgende Themen für die Unternehmer näher beleuchten:
- Erlaubnis und Härtefallantrag
- Mögliche Probleme mit Abständen und Mehrfachkonzessionen
- Entscheidungs- und Ermessungsspielräume der Behörden
- Richtige Kommunikation mit Behörden
- Notwendige Form und korrekte Formulierung des Antrages
- Notwendiger Inhalt des Antrages im Detail
- Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
„Selbstverständlich bietet die Agenda ausreichend Raum und Zeit für Fragen und Besprechungen sowie die nähere Betrachtung einiger Einzelfälle. Für alle Teilnehmer werden zudem hilfreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise ein Musterantrag zur Orientierung“, heißt es in einer Newsletter-Meldung des FSH.
Als Mitglied im Automatenverband Baden-Württemberg oder im Fachverband Spielhallen ist die Teilnahme am Informationstag kostenlos. Auch alle Nicht-Mitglieder seien herzlich willkommen, so die Verbände. Weitere Informationen sind über den FSH und den baden-württembergischen Landesverband erhältlich. Die Anmeldeunterlagen können Sie hier herunterladen.