21.12.2022

In-Game-Käufe, Chats und Lootboxen: USK erweitert Prüfkriterien

Ab Januar 2023 gelten neue Regeln bei der Prüfung von digitalen Spielen.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen.

Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten  – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden.

Umgesetzt werde dies einer Pressemitteilung der USK zufolge durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem erheblichen Risiko ausgegangen werden könne. Damit werde das novellierte Jugendschutzgesetz gemeinsam mit den Behörden erfolgreich in die Praxis überführt.

„Konkret können die unabhängigen Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob durch etwaige Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann, zum Beispiel in Bezug auf Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben. Bei der Abwägung ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden vorrangig sowohl sensibilisierende Hinweise als auch vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt“ teilt die USK mit.

Dazu zählen laut USK unter anderem von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme, die Eltern für eine verantwortungsvolle Begleitung des Spielverhaltens ihrer Kinder nutzen können. Eine Spruchpraxis dazu, welche konkreten Auswirkungen sich durch Nutzungsrisiken für die konkrete Alterseinstufung ergeben, wird sich im Laufe der Zeit etablieren.

Alterskennzeichen werden um zusätzliche Hinweise ergänzt

Um Familien noch mehr Orientierung zu geben, sollen die bewährten Alterskennzeichen um Hinweise zur Nutzung aber auch zum Inhalt erweitert werden. Somit würden Eltern künftig auf einen Blick erkennen, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise werden laut USK auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden sein.

Das Konzept der ergänzenden Informationen habe die USK als Mitgründerin der International Age Rating Coalition (IARC) bereits im Online-Bereich etabliert und sei damit Vorbild für die Gesetzesänderungen gewesen. Eine Erklärung der einzelnen Hinweise, sowie die durch den USK-Beirat angepassten USK-Leitkriterien finden Eltern und Interessierte auf der Webseite der USK.

Novelliertes Jugendschutzgesetz

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker sagt dazu: „Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Änderungen in der bisherigen Geschichte der USK als Prüfinstitution. Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden, vielen Akteur*innen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie den Spieleanbieter*innen ist es gelungen, den Grundstein zu legen, das neue Jugendschutzgesetz in eine gute Praxis zu überführen. Besonders hilfreich im Entstehungsprozess war die Beteiligung der Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen, Eltern sowie pädagogischen Fachkräften, deren Erkenntnisse in die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise eingeflossen sind.“

Hintergrund: Die Einführung der neuen Regelungen ist auf das novellierte Jugendschutzgesetz vom Mai 2021 zurückzuführen. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die USK gemeinsam mit den für die gesetzlichen Altersfreigaben zuständigen Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), den Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK sowie dem game-Verband intensiv an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des USK-Prüfprozesses gearbeitet.