02.06.2021

In Brandenburg öffnen die Spielhallen am 11. Juni

Ab dem morgigen 3. Juni können sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln im Land Brandenburg wieder mehr Menschen treffen: bis zu zwei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte). Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen können Innengastronomie sowie Freibäder öffnen, Kino-, Theater- und Konzertbesuche sind möglich. Soweit ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist, entfällt für die Gäste die Testpflicht. 

In einem zweiten Step dürfen ab dem Freitag, 11. Juni, auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder Touristen beherbergen (Testpflicht alle 72 Stunden). Ebenfalls am 11. Juni: "Alle Schwimmbäder, Thermen, Freizeit- und Spaßbäder sowie Messen, Spielhallen, Spielbanken und Jahrmärkte können unter Auflagen wieder öffnen." So verkündet es eine aktuelle Pressemitteilung aus der Staatskanzlei. 

Weiter heißt es: "Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die gleichen Maßnahmen wie für Theater und Kinos sicherstellen."

Als da wären:

– die Vorlage eines negativen Tests

– der Abstand zwischen den Sitzplätzen kann auf bis einen Meter verringert werden (also Ausnahme beim Mindestabstand, dann aber Maskenpflicht)

– Maskenpflicht gilt nicht, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf einem festen Sitzplatz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen nicht unterschritten wird („Schachbrett“, jede Reihe wird versetzt besetzt)

Anbei ein PDF der zwölfseitigen Pressemitteilung.