02.06.2021

Keine Abhängigkeit mehr von der Inzidenz: Spielhallen und Gastronomie in Rheinland-Pfalz komplett geöffnet

RA Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, mit guten Nachrichten.

In einem umfangreichen Newsletter und mit diversen nützlichen Anhängen wendet sich der Justiziar Tim Hilbert heute an die Mitglieder des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz.

Hier Auszüge:

Gestern Abend wurde durch die Landesregierung die Zweiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) vom 1. Juni 2021 veröffentlicht. Diese Verordnung tritt heute (02.06.2021) in Kraft und mit Ablauf des 20. Juni 2021 außer Kraft. Gemäß der neuen Verordnung sind Spielhallen wieder geöffnet.

Eine Inzidenzabhängigkeit besteht nicht mehr, so dass Spielhallen unter folgenden Auflagen wieder öffnen können (§11 Abs. 3):

1. Abstandsgebot. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

2. Maskenpflicht. Für Gäste und Personal gilt die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Für Gäste entfällt die Maskenpflicht am Platz. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt die Maskenpflicht, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

3. Pflicht zur Kontakterfassung und Plausibilitätsprüfung. Folgende Daten sind zu erheben: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit. Die Daten sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.

Neu: 4. Personenbegrenzung: Höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Besucherfläche.

Entfällt/nicht mehr erforderlich: 5. Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts (Reservierungspflicht).

6. Pflicht zum Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist. 

Auch die Gastronomie (innen und außen) ist wieder inzidenzunabhängig geöffnet. Für die Innengastronomie gelten eine Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts (Reservierungspflicht) und eine Pflicht zum Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

„Des Weiteren möchten wir Ihnen auf diesem Wege die von uns aktualisierten Aushänge und Informationen zu den Hygienemaßnahmen in Spielhallen, eine Musterdienstanweisung, Hygieneprotokolle sowie ein Formular zur Kontaktdatenerfassung zur Verfügung stellen“, bietet der Verbandsjustiziar praktische Unterstützung für die Mitglieder. 

Wer dem Verband beitreten möchte, hier die Kontaktdaten der Geschäftsstelle: rhpf@baberlin.de, Telefon 0611 3413434.