IHK-Unterrichtung in München gut besucht
Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist seit 1. September 2013 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Mit der gesetzlichen Änderung wurde den Industrie- und Handelskammern die hoheitliche Aufgabe übertragen, Unterrichtungen für Spielgeräteaufsteller durchzuführen. Das teilt jetzt die IHK München mit.
Daran teilnehmen müssen die Personen, die das Gewerbe nach § 33 c GewO als Selbständige ausüben wollen, die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und die mit der Aufstellung der Geräte Beschäftigten. Die IHK für München und Oberbayern hat im Jahr 2014 an acht Terminen insgesamt 242 Personen unterrichtet. Wegen der großen Nachfrage werde das Angebot an Terminen 2015 auf zehn erhöht. Die Unterrichtung findet jeweils von 10 bis 15 Uhr statt und umfasst die Sachgebiete Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht der Länder sowie Jugendschutzrecht.
Termine und Anmeldeformular finden Sie unter <link http: www.muenchen.ihk.de>www.muenchen.ihk.de Webcode: FFBC23.