08.11.2016

Hessen will mit Punktesystem auswählen

Auch in Hessen endet Mitte kommenden Jahres die Übergangsfrist nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Ab dem 1. Juli 2017 müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 300 Metern zueinander einhalten, was natürlich automatisch auch Mehrfachkonzessionen ausschließt.

In Frankfurt am Main gibt es nach Behördenangaben derzeit 165 Spielhallen, die sich neu sortieren und deren Betreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragen müssen. Der Aufruf zum Antrag wird nach Angaben des  Ordnungsamts „Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres“ verschickt. Bis spätestens zum 28. Februar muss die Stadt nach dem Willen des Landes entscheiden, welcher Antragsteller eine neue Erlaubnis für seine Spielhalle erhält und welcher nicht.

Mit dem Aufruf zur Antragstellung sollen Betreiber von Spielhallen, die näher als 300 Meter zusammenliegen, auch über die „gemeindeintern festgelegten Auswahlkriterien“ informiert werden.

Frankfurts Ordnungsamtssprecher Ralph Rohr sagt einem Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" zufolge, dass die Stadt gerade dabei sei, in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium entsprechende Kriterien zu erarbeiten. Die Landesbehörde schlage ein Punktesystem vor, in dem als Auswahlkriterien die „Qualität der Betriebsführung“, der „Abstand zu Jugendeinrichtungen“ und das „Umfeld des Spielhallenstandortes“ genannt seien.

„Bei gleichem Ergebnis nach dem Auswahlverfahren entscheidet das Los“, heißt es in den Ausführungsbestimmungen des Landes.