Hessen plant Änderung des Spielhallengesetzes
Das Hessische Wirtschaftsministerium plant eine Änderung seines Spielhallengesetzes und hat den Hessischen Münzautomaten-Verband (HMV) aufgefordert, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu beziehen. Laut Ministerium ist das Änderungsgesetz notwendig, weil das aktuelle Spielhallengesetz bis zum 31. Dezember 2017 befristet ist.
Nach Angaben von HMV-Vorsitzendem Michael Wollenhaupt handelt es sich bei der geplanten Änderung um eine deutliche Verschärfung des Gesetzes. So soll unter anderem für die zuständigen Behörden die Möglichkeit gestrichen werden, vom Verbot der Mehrfachkonzession abzuweichen. Es verbleibt nur die Möglichkeit, vom Abstandsgebot abzu-
weichen. Die gesetzlich vorgegebene Sperrzeit darf künftig nur noch verlängert werden, wenn öffentliche Bedürfnisse oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen.
In Bezug auf das Spielersperrsystem legt die Neufassung laut HMV-Vorsitzendem die bisherige Praxis gesetzlich fest, insbesondere um datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen und den bisherigen Vollzugsschwierigkeiten in der Praxis zu begegnen. Das bedeutet unter anderem: Der Anschluss ans und die Nutzung des Sperrsystems sind kosten-
pflichtig, die Statusabfrage hereinkommender Gäste wird ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, und für einen Sperreintrag muss zwingend ein Ausweis vorgelegt werden.
Daneben sind Regelungen für den Antrag auf Aufhebung der Sperre und für die "Übernahme" der Sperrdaten durch die für das Sperrsystem zuständigen Behörde vorgesehen. Eine weitere starke Einschränkung: Die Spielhallenerlaubnis soll nicht mehr 15, sondern nur noch zehn Jahre gelten.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 22. März wird der HMV-Vorstand ausführlich über die geplante Gesetzesänderung informieren.