Hessen: Neue Lage beim Sperrsystem
der OASIS-Informationsplattform des Hessischen Innenministeriums ist bezüglich Spielhallen zu entnehmen, dass der Anschluss an das zentrale Sperrsystem in Hessen, der bisher für den 1. Oktober vorgesehen war, nunmehr auf den 2. Dezember 2013 verschoben wurde. Grund dafür seien datenschutzrechtlich bedingte Änderungsanforderungen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass für Spielhallen in Hessen ein eigenes System aufgebaut wird. Das teilt das Forum für Automatenunternehmer mit.
Dies habe zur Folge, dass Sperren, die in hessischen Spielhallen erfasst werden, auch nur in hessischen Spielhallen gelten. Ebenso fänden Statusabfragen in hessischen Spielhallen auch nur hinsichtlich solcher Spieler statt, die in hessischen Spielhallen gesperrt wurden. Sperren, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag für andere Spielarten erfasst wurden, würden nicht in den Spielhallen der Länder gelten (Stand: 08. Juli 2013).
Fraglich sei zum aktuellen Zeitpunkt, wie sich das Land Baden-Württemberg, das sich ursprünglich an das hessische System anschließen wollte, zu den Änderungen verhalten werde, heißt es in der Forum-Mitteilung weiter. Dies gelte es abzuwarten.
Zudem wird laut Forum zum Gaststättengewerbe ausgeführt, dass das System nur im Rahmen des Anwendungsbereiches des Hessischen Spielhallengesetzes greift. Demnach wäre davon auszugehen, dass Gaststätten nicht von dem Sperrsystem umfasst sind.