21.07.2017

Hessen mit eigenem Evaluierungsbericht

Der im Jahr 2012 von den Ländern geschlossene Staatsvertrag über das Glücksspiel sieht eine Evaluierung für Mitte 2017 vor. Das Land Hessen hat bereits seinen eigenen Evaluierungsbericht vorgelegt. Der Evaluierungsbericht der anderen Länder lässt noch auf sich warten. Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim hat diesen hessischen Bericht zu einem der Themenihres Newsletters gemacht.

Danach macht der Bericht aus Hessen noch einmal deutlich, dass die Zuständigkeiten für das Glücksspiel auf den Bund, die Länder und hier insbesondere fünf Länder verteilt sind. Es werde darauf hingewiesen, dass in Deutschland mehr als 50 Behörden auf teilweise sehr unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen für Erlaubnisse im Bereich Glücksspiel zuständig sind. „Eine einheitliche Regulierung sieht anders aus“, so die Forschungsstelle Glücksspiel.

Schwarzmarkt gewinnt

In dem Bericht werden die Marktübersichten 2014 und 2015 der Glücksspielaufsicht noch einmal vorgestellt und ergänzt. Gemessen an den Bruttospielerträgen habe der nichtregulierte Markt (Schwarzmarkt) einen Anteil von 18 Prozent, gemessen an den Umsätzen von 39 Prozent. In anderen Ländern Europas mit einer einheitlichen Glücksspielkommission sei dieser Anteil sehr viel geringer. Als Fazit wird in dem Evaluierungsbericht festgehalten, dass der bisherige Ansatz von einer Begrenzung des Spielangebots zu einer Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten geführt habe.

Der Bericht enthält laut Universität Hohenheim zum ersten Mal Angaben zum Vollzug: Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2012 hätten deutsche Vollzugsbehörden im stationären und im Internetvertrieb insgesamt 3 103 Verfahren gegen Anbieter von illegalen Glücksspielen und Werbung für illegale Glücksspiele eröffnet. Es wurden dabei 937 Untersagungsverfügungen erlassen. Insgesamt sei es zu 1 873 Einstellungen dieser illegalen Glücksspielangebote oder Werbung hierfür gekommen. Dies würde eine „Erfolgsquote des Vollzugs“ von 60  Prozent bedeuten, so die Forschungsstelle Glücksspiel. In Bezug auf das Internet habe die „Erfolgsquote des Vollzugs“ hingegen bei nur 24 Prozent gelegen. „Es wird deutlich, dass die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht untätig sind, jedoch mit zweifelhaften Erfolg“, kommentieren die Forscher.

Vollzug mit zweifelhaftem Erfolg

Die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Steuern und Abgaben werden in dem Bericht ebenfalls dargestellt. Danach zahlen knapp 80 illegale Anbieter von Sportwetten die Sportwettensteuer. Seit Juli 2012 nahmen die Länder rund eine Milliarde Euro aus dieser Steuer ein. Ob auch Umsatzsteuer auf das illegale Casinoangebot bezahlen, sei nicht bekannt. Das zuständige Finanzamt in Berlin gebe hierzu keine Rückmeldung.