21.07.2017

Bayern verlängert Sperrzeit

Der Bayerische Landtag hat in seiner 109. Sitzung am vergangenen Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) beschlossen. Die Änderungen betreffen sowohl die gesetzlichen Sperrzeiten von Spielhallen als auch den Mindestabstand zwischen den Betrieben. Darauf weist der Bayerische Automaten-Verband (BAV) hin.

Die Sperrzeit wird im gesamten Bundesland auf den Zeitraum von 3 bis 9 Uhr ausgedehnt. Bisher galt eine Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr, die die Gemeinden nach eigenen Maßstäben verlängern konnten. Da hiervon zahlreich Gebrauch gemacht wurde, sei eine allgemein gültige Verlängerung laut Bayerischem Landtag angebracht. Man wolle verhindern, dass Personen mit problematischem Spielverhalten vor der Arbeit in die Spielhalle gingen.

Zudem erhöht sich der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zwischen Spielhallen für neue Betriebe auf 500 Meter Luftlinie. Bestehende Betriebe und Betriebe, die einen vollständigen Antrag auf Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt haben, müssen weiterhin 250 Meter Abstand einhalten. Auch hier gehe es darum, dass Spieler nicht nach Schließung eines Betriebes direkt zum nächsten wechselten.
Die Neuregelungen gelten bereits ab dem 1. August.