Hessen hoffen auf Karlsruhe
Im Auftrag eines hessischen Automatenkaufmanns hat Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität in Frankfurt / Oder Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Spielhallengesetz eingelegt (Az.: 1 BvR 1014/13). Damit verbunden ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in dem Gesetz vorgeschriebene Pflicht zur Einrichtung eines Sperrsystems. Die Anwendung eines Sperrsystems soll mindestens so lange ausgesetzt werden, bis die Verfassungsrichter im Hauptsacheverfahren entschieden haben.