20.05.2016

Hessen fordert deutliche Änderungen beim Glücksspielvertrag

Hessens Innenminister Peter Beuth kritisiert vor allem die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen quantitativen Kriterien bei der Sportwettenkonzessionierung.

Zum wiederholten Mal fordert das Bundesland Hessen deutliche Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag.

Am 19. Mai sprach Innenminister Peter Beuth (CDU) im Wiesbadener Landtag zu diesem Thema: „Punktuelle Änderungen an dem bestehenden Vertragswerk, wie sie einige Länder derzeit favorisieren, werden die Geburtsfehler nicht heilen“, zitiert ihn die Zeitung „Die Welt“.

Dabei stand vor allem die Limitierung der Sportwettenkonzessionen, die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen ist, im Mittelpunkt. „Bis heute konnte keine einzige Erlaubnis ausgegeben werden, weil der bestehende Staatsvertrag eine Konzessionierung nach quantitativen Gesichtspunkten vorsieht“, kritisiert Minister Beuth.

Nicht marktgerecht

Die Beschränkung der Anbieter werde Beuth zufolge dem Markt nicht gerecht und unterlegene Bewerber hätten mit einer Klagewelle das Verfahren zum Stillstand gebracht. Dadurch seien die wichtigen Ziele des Staatsvertrags, wie die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Verbraucher- oder Jugendschutz, nicht durchgesetzt worden. Minister Beuth unterstrich nochmals, dass die Landesregierung Hessens Änderungen nur zustimmen würde, „wenn die drängendsten Schwächen beseitigt werden“, zitiert in „welt.de“.