Hessen: Spielersperren sorgfältig beachten
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) erinnert nochmals eindringlich daran, Spielgäste vor dem Eintritt in hessische Spielhallen genau auf etwaige Sperren zu prüfen.
Gerade bei Kundenkarten, die nicht durch das eigene Unternehmen ausgegeben wurden, rät der HMV-Vorsitzende Michael Wollenhaupt zur erhöhten Vorsicht.
„Der Spielhallenbetreiber hat die Pflicht, die Personenidentität anhand des Personalausweises beziehungsweise des Reisepasses zu überprüfen. Auch Aufenthaltstitel zählen zu den geeigneten Dokumenten“, erinnert Wollenhaupt. Nicht geeignet seien ihm zufolge Führerscheine, da sich bei Personen durch Heirat der Nachname ändern kann und in Führerscheinen gegebenenfalls noch der Geburtsname aufgeführt sei.
Der HMV empfiehlt, das Spielstättenpersonal zur besonderen Aufmerksamkeit und Sorgfalt anzuhalten.