29.05.2020

Niedersachsen: Ab dem 1. Juni standortbezogene Spielersperre

Ab dem 1. Juni tritt in Niedersachsen ein neues Glücksspielgesetz in Kraft. Damit einhergend gilt ab dem 1. Juni ein landesweites Sperrsystem. Spieler, die eine schriftliche Selbstsperre beantragen, müssen standortbezogen gesperrt werden.

„Laut Paragraf 10 g unterhält das Wirtschaftsministerium zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein landesweites Sperrsystem“, lässt der Automatenverband Niedersachen (AVN) verlauten.

Verpflichtung, Selbstsperren standortbezogen zu speichern und umzusetzen

Bis zur Inbetriebnahme dieses Sperrsystems bestehe für Betreiber die Verpflichtung, Selbstsperren standortbezogen zu speichern und umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass Spielern, die sich selbst sperren lassen, der Zutritt zur Spielhalle verwehrt wird.

„In der 'Übergangsphase' der standortbezogenen Sperre gibt es keine verpflichtende Mindestlaufzeit. Die Spieler können somit die Dauer der Selbstsperre frei wählen“, so der Verband.
Mitarbeiter ausführlich informieren

Laut AVN sollten die Anträge auf Selbstsperre ab dem 1. Juni 2020 in den Spielhallen Niedersachsens zur Verfügung stehen. Ebenso sei es dringend erforderlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die neue Regelung der Selbstsperre in Niedersachsen sowie den Ablauf ausführlich zu informieren. 

Weitere Fragen können an die Geschäftsstelle des Automatenverbandes Niedersachsen per Mail an info@automatenverband-niedersachsen.de und telefonisch unter 0511 64091-77 gerichtet werden.