Heilbronner Staatsanwalt spricht sich deutlich gegen die Abschaffung der Paragrafen 284-287 aus
Dr. Johannes Wolber von der Staatsanwaltschaft Heilbronn ist der Ansicht, dass ein modernes Strafgesetzbuch die Paragrafen 284 ff. benötige, um das unerlaubte Glücksspiel in seinem ganzen kriminellen und wirtschaftlichen Ausmaß zu bekämpfen. Dies machte er auf dem Symposium Glücksspiel am 12. März deutlich.
Dr. Johannes Wolber, Staatsanwalt in Heilbronn, berichtete im Rahmen des Symposiums Glücksspiel der Universität Hohenheim am 12. März über die in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums angedachte Entkriminalisierung des unerlaubten Glücksspiels.
Wenn auf den Automaten Schilder mit dem Inhalt „Keine Auszahlung möglich“ angebracht sind, ist das für Wolber ein Hinweis „mal genauer hinzuschauen“.
Der Staatsanwalt schilderte mehrere Praxisbeispiele von illegalen Geräten im stationären Bereich und kam zu Schlussfolgerungen, die er in vier Thesen präsentierte:
„1. Die §§ 284 ff. StGB bezwecken, die natürliche Spielleidenschaft zu kontrollieren und unter staatlicher Aufsicht zu stellen.
2. Weder die Ordnungswidrigkeiten des Glücksspielstaatsvertrages noch der Straftatbestand des Betruges halten die notwendigen Maßnahmen bereit, um das unerlaubte Glücksspiel in all seinen Erscheinungsformen zu verfolgen und zu ahnden.
3. Nur die Ermittlungsbefugnisse der Staatnanwaltschaft und die Strafen des StGB ermöglichen es, die Verbindungen zur organisierten Kriminalität aufzudecken.
4. Ein modernes Strafgesetzbuch benötigt die §§ 284 ff., um das unerlaubte Glücksspiel in seinem ganzen kriminellen und wirtschaftlichen Ausmaß zu bekämpfen.“
Bereits die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) hat ausdrücklich vor einer Verharmlosung des illegalen Glücksspiels und eines damit einhergehenden weiteren Wachstums des Schwarzmarktes in Deutschland gewarnt. Wie auch der DAW kritisieren die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Bundesjustizministeriums, die §§ 284 bis 287 StGB aufzuheben. (Wir berichteten.)
Mehr Informationen zum Vortrag von Dr. Johannes Wolber und zum Symposium Glücksspiel können Sie in der April-Ausgabe des AutomatenMarkt lesen.