HAV zieht vor Gericht
Wie der Hamburger Automaten Verband (HAV) mitteilt, wurde am Abend des 12. Mai die konkrete Neufassung der Hamburgischen SARSCoV-2-Eindämmungsverordnung bekanntgegeben.
Wie (…) befürchtet, bleiben hiernach Spielhallen und Wettvermittlungsstellen und die Spielbank Hamburg weiterhin und bis zum Ablauf des 31. Mai geschlossen, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Ob es bis dahin zu einer erneuten Anpassung der Verordnung und zu einer vorzeitigen Aufhebung verordneter Schließungen komme oder diese sogar über den 31. Mai hinaus verlängert werden, liege beim Hamburger Senat.
Der HAV beabsichtigt nunmehr, die fortgesetzte Schließung kurzfristig im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens überprüfen zu lassen.
Die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben in Hamburg ist seit heute bei Einhaltung entsprechender Hygieneregeln sowie der Registrierung von Gästen wieder möglich. Das impliziert nach Auffassung des HAV auch die Inbetriebnahme dort jeweils aufgestellter Geldspielgeräte.