Hans-Jörn Arp warnt vor Irrweg beim Glücksspiel
Hans-Jörn Arp, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat am 27. April die Landesregierung in Kiel für ihren „Schiffbruch beim Glückspiel“ scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert“.
„85 Prozent des gesamten Glücksspiels finden heute auf dem illegalen Markt statt. Das ist nach über vier Jahren der zweifelhafte Erfolg des geltenden Glücksspielstaatsvertrages. In ihrem verzweifelten Versuch, private Wettanbieter europarechtswidrig auszuschließen, haben die Ministerpräsidenten das Gegenteil einer Regulierung und Kanalisierung des Glücksspiels erreicht. Faktisch herrscht Anarchie“, kritisiert Arp in einer Rede im Kieler Landtag.
Gerade das beliebte Lotto 6 aus 49 leide unter massiven Umsatzeinbrüchen, während der Umsatz des illegalen Glücksspiels in allen Bereichen massiv wachse. Weil auch nach vier Jahren immer noch keine einzige Lizenz für Sportwettenanbieter vergeben worden sei, stünde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevor. Gleichzeitig würden die Gerichte den Glücksspielstaatsvertrag auseinander nehmen.
Begrenzung auf zwanzig Sportwettenlizenzen nicht mehr haltbar
Unter anderem habe das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Sportwettenanbieter Tipico Recht gegeben und eine Lizenz zugestanden, obwohl Tipico ursprünglich nicht unter den zwanzig Lizenznehmern zu Beginn des Glücksspielstaatsvertrages gewesen sei. Damit sei die Begrenzung auf zwanzig Lizenzen laut Arp nicht mehr haltbar. Das Gericht urteilte, dass auch das für die Vergabe der Lizenzen zuständige Glücksspielkollegium als nicht mit der bundesstaatlichen Ordnung vereinbar sei. Darüber hinaus sei das Vergabeverfahren für die Lizenzen zu langsam und zu intransparent, fasst der Politiker zusammen.
„Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, sagt Arp.
Zeit zur Umkehr
Denn auch der EuGH habe es den deutschen Behörden faktisch untersagt, private Sportwettenvermittler ohne behördliche Erlaubnis mit Sanktionen zu überziehen. Dies fände in der Praxis ohnehin kaum noch statt, weil sich inzwischen die private Wettvermittlung im Halbschatten des verunglückten Glücksspielrechts etabliert habe.
„Herr Stegner und die Albig-Regierung haben es zu verantworten, dass statt Steuereinnahmen aus Sportwetten nun der illegale Markt boomt. Denn sie haben den europarechtskonformen Weg des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes verlassen. Es ist an der Zeit umzukehren“, forderte Arp.