10.02.2012

Hamburger SPD-Fraktion stellt Entwurf für Spielhallengesetz vor

Wenn es nach der Hamburger SPD-Fraktion geht, wird den hanseatischen Automatenkaufleuten der Betrieb von Spielstätten stark erschwert.

Wieder einmal scheint es so, als wollen sich Politiker auf dem Rücken der Automatenunternehmer profilieren.

Auf einer Pressekonferenz stellte heute die Hamburger SPD-Fraktion einen Entwurf für ein Spielhallengesetz in Hamburg vor, in dem die Sozialdemokraten tiefe Einschnitte und Verschärfungen für den Betrieb von Spielstätten fordern.

"In Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen wie sie zum Beispiel bereits in Berlin und Bremen wirksam sind, schaffen wir nun auch für Hamburg einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen", sagt Martin Schäfer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD und Fachsprecher Gesundheit/Verbraucherschutz.

Die Hamburger SPD-Fraktion plant in ihrem Entwurf, Betreibern von Spielstätten nur noch die Aufstellung von maximal acht statt wie bisher maximal zwölf Geräten je Spielhalle zu gestatten. Der Abstand zwischen den Geräten soll statt bisher einem Meter nun 1,50 Meter betragen.

Darüber hinaus fordert die Hamburger SPD in ihrem Entwurf Sperrzeiten von 5 bis 12 Uhr, auf der Reeperbahn 6 bis 9 Uhr.

Sozialkonzepte, Mindestabstand, zwölf statt acht Geräte

Auch sollen Automatenunternehmer in der Hansestadt eigene Sozialkonzepte entwerfen. Des Weiteren fordert die SPD verpflichtende Sachkundenachweise für Betreiber und Personal. Mehrfachkonzessionierte Spielstätten soll es, wenn es nach dem Willen der SPD-Fraktion geht, nicht mehr geben. Ein weiterer Punkt des Entwurfes ist ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielstätten. Ausnahmen, mit hundert Metern Mindestabstand, soll es nur bei Objekten auf der Reeperbahn und am Steindamm geben.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) berichtet auf seiner Webseite: „Werbung soll verboten werden, genauso wie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen. 
Es ist eine Übergangszeit von fünf Jahren für bestehende oder für bis zum 28. Oktober 2011 erlaubte Konzessionen vorgesehen. In allen anderen Fällen gilt eine einjährige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013. Eine Härtefallklausel wurde in das Gesetz aufgenommen.“

Inwieweit die Hürden für den Betrieb von Spielstätten heraufgesetzt werden sollen, können Sie in der nebenstehenden pdf-Datei nachlesen.