13.02.2012

Automatenwirtschaft wehrt sich gegen Vorwürfe von Kriminalbeamten

BA-Präsiden Andy Meindl: "Spielhallen werden eher Opfer von Straftaten, als das von ihnen Kriminalität ausgeht."

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den von der Hamburger SPD-Fraktion am Freitag vorgestellten Gesetzentwurf zu einem Spielhallengesetz begrüßt und rief zudem in der Onlineausgabe der „Welt“ vom 11. Februar nach weiteren Regelungen. Die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info (AWI) und Andy Meindl, Präsident des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA) weisen die dort erhobenen Vorwürfe zurück.

Hamburgs BDK-Chef André Schulz verlangte in der „Welt" nicht nur „die Aufnahme von Spielhallen in das Geldwäschegesetz“, sondern darüber hinaus eine Ausweispflicht und eine Sperrdatei.

Schulz sagte in der <link http: www.welt.de newsticker dpa_nt regioline_nt hamburgschleswigholstein_nt article13862976 kriminalbeamte-fuer-geplante-verschaerfung-des-spielhallengesetzes.html external-link-new-window>„Welt": „Der Plan der SPD, durch die Neuregelung des Gesetzes den Spielerschutz zu erhöhen und die Spielsucht einzudämmen, sei nur eine Seite der Medaille. Entscheidender sei, dass Spielhallen etwa von der organisierten Kriminalität zur Geldwäsche und als Treffpunkt und Rückzugsraum genutzt würden. Mitverantwortlich dafür sei die Physikalisch Technische Bundesanstalt, welche das Spiel, die Spielzeit und den Einsatz bei der Bauartzulassung nicht prüfe.“

„Vermutungen und Vorurteile"

Die Deutsche Automatenwirtschaft weist die am Sonnabend von der Hamburger Sektion des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (<link http: www.bdk.de external-link-new-window>BDK) erhobenen Vorwürfe der Geldwäsche und Forderungen nach einer Verschärfung der Regelungen gegen gewerbliche Spielhallen in einer Mitteilung vom 13. Februar entschieden zurück.

„Dadurch, dass man Vermutungen und falsche Vorurteile wiederholt, werden diese nicht richtiger“, betont Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer (<link http: www.baberlin.de external-link-new-window>BA).

 Der BA vertritt bundesweit über 5.000 Automatenunternehmer. Dass seriöse Spielhallen zur Geldwäsche genutzt würden, werde gern behauptet, zeige aber, dass die „Sachkenntnis über gewerbliches Geldgewinnspiel eher schwach ausgeprägt ist“.

„Wiederholte Anfragen beim BKA und den LKA durch die Branche nach Erkenntnissen über Geldwäsche in Spielhallen verliefen regelmäßig negativ“, so die Automaten Wirtschaftsverbände-Info (<link http: awi-info.de external-link-new-window>AWI). 

„Wenn jemand Geldspielgeräte zur Geldwäsche benutzen würde, müsste er schon ziemlich dumm sein", so der Präsident des Aufstellerverbandes.

"Denn nach Abzug von Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer bleiben nach Berücksichtigung der Ertragssteuern weniger als fünfzig Prozent übrig, wovon der Geldwäscher auch noch seine Betriebskosten tragen müsste", erläutert Andy Meindl.

Moderne Geldspielgeräte machen für kriminelle Geldwäscherei keinen Sinn. Wenn jemand trotzdem behaupte, in Spielhallen werde Geldwäsche betrieben, der müsse sich nach seinen eigentlichen Motiven fragen lasse. Um eine seriöse und sachliche Information der Öffentlichkeit könne es sich dabei jedenfalls nicht handeln, so der BA-Präsident.

BDK-Äußerungen nicht nachvollziehbar

Warum der BDK darüber hinaus behauptet, dass das Spiel an Spielautomaten finanziell nicht nachvollziehbar sei, bleibt ebenfalls offen: Seit 1996 gibt es gesetzlich vorgeschriebene bauartbezogene Kontrolleinrichtungen zur Dokumentation der Zahlungsvorgänge für die Berechnung der Steuern und Abgaben. Schon wenn die Finanzämter dabei Abweichungen feststellten, käme es zu Prüfungen, heißt es in der AWI-Erwiderung. 

„Spielhallen werden eher Opfer von Straftaten wie Raub als das von ihnen Kriminalität ausgeht. Wir lassen uns nicht mit der organisierten Kriminalität in eine Ecke drängen. Hier werden Gerüchte aufgebauscht, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich fordere den BDK auf, rufschädigende Äußerungen, die jeder Grundlage entbehren, zu unterlassen“, so Meindl.