Große Bedenken des VG Hamburg – zum Jahreswechsel keimt Hoffnung bei den hanseatischen Automatenunternehmern
Zum Jahreswechsel hat der Hamburger Automaten Verband (HAV) erfreulicherweise auf ein Hoffnungszeichen verweisen können.
Danach habe sich die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg im Rahmen der mündlichen Erörterung einzelner dort rechtshängiger Eilverfahren dahingehend geäußert, dass „gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Antragsgegnerin (der FHH) unter Anwendung des Hamburgischen Spielhallengesetzes getroffenen (Auswahl)entscheidungen bestehen“. So habe das Gericht insbesondere „hinsichtlich der Vereinbarkeit des in § 9 Abs. 4 HmbSpielhG geregelten Auswahlkriteriums mit höherrangigem Recht große Bedenken“.
Weiter heißt es in dem HAV-Rundschreiben: "Da die Freie und Hansestadt Hamburg trotz dieser eindeutigen Bewertung und entsprechender Anregung durch das Gericht eine Duldung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung weiterhin ablehnt, hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg nun den Erlass entsprechender Hängebeschlüsse angekündigt. Mit einer endgültigen Beschlussfassung über die Eilanträge ist dann im Laufe des Januars zu rechnen, wobei man diesen nach hiesiger Einschätzung hoffnungsvoll entgegensehen darf."
Rechtsauffassung des Verbandes durch Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt
1. Vorsitzender Gundolf Aubke macht deutlich: "Der Vorstand des HAV bewertet dies als großen Erfolg in der juristischen Auseinandersetzung über die Rechtswidrigkeit des Verfahrens über die Erteilung von Spielhallenerlaubnissen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz. So wurde die vom Verband beziehungsweise seinem Justiziar seit geraumer Zeit vertretene Rechtsauffassung durch die vorstehend in Bezug genommene Bewertung des Hamburger Verwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt."
Mehrere Bezirksämter haben zwischenzeitlich nun dahingehend reagiert, dass von den zuvor angekündigten Kontrollen und Ordnungsmaßnahmen bis zu der avisierten Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts Hamburg vorerst abgesehen wird.
"Wir weisen darauf hin, dass ungeachtet des nunmehr zu verzeichnenden offensichtlichen Zurückruderns der Bezirksämter eine ausdrückliche Duldung des fortgesetzten Betriebs von bislang nicht genehmigten Bestandsspielhallen weiterhin aussteht. Wer also formal sichergehen möchte, dem ist zu raten, die Duldung seiner jeweiligen Betriebsfortsetzung ebenfalls im Wege verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren abzusichern und entsprechende Anträge auf Erlass einer einstweiligen Duldungsanordnung zu stellen", erklärt Gundolf Aubke.
Wechselbad der Gefühle – Mitglieder lassen sich nicht gegeneinander aufhetzen
Schließlich diese offene Worte an die Mitglieder des Hamburger Automaten Verbandes zum neuen Jahr: "Abschließend möchten wir sagen, dass uns bewusst ist, durch welches Wechselbad der Gefühle unsere Mitglieder in den vergangenen Wochen und Monaten gegangen sind. Auch der Druck auf die für Sie kämpfenden Verbandorgane hatte insoweit merklich zugenommen. Umso erfreulicher erscheint nun die aktuelle Entwicklung. Es zeigt sich, dass es sich zu kämpfen lohnt beziehungsweise der Einsatz belohnt zu werden scheint. Wir bedanken uns zudem bei unseren Mitgliedern dafür, dass sich diese in den vergangenen Monaten einig gezeigt haben und sich in Anbetracht des von der Freien und Hansestadt Hamburg vollzogenen Auswahlverfahrens nicht gegeneinander haben aufhetzen lassen."
Vor diesem Hintergrund schaue der Verband hoffnungsvoll in die nähere Zukunft.