Glücksspielrechtstag: Experten mit erster Bilanz zum Staatsvertrag
„Die Umsetzung des GlüStV 21 – Gemeinsame Behörde und föderaler Flickenteppich“, lautete der Titel des 7. Glücksspielrechtstages am 23. September.
Der 7. Glücksspielrechtstag, der gemeinsam von der Kanzlei Benesch & Partner und dem Deutschen Fachverlag, der unter anderem die Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) herausbringt, war in diesem Jahr als Hybrid-Veranstaltung organisiert. Vor Ort im Verlagshaus in Frankfurt waren etwa 60 Teilnehmer, zusätzlich verfolgten etwa 40 Interessierte die Konferenz online.
„Gutes Basiswerk“
Die zahlreichen Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft zogen ein erstes Zwischenfazit zum Glücksspielstaatsvertrag. Dabei machte Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, mit seinem Vortrag den Anfang. Er berichtet über ein langes Tauziehen auf dem Weg zum Staatsvertrag seit etwa 2005/06. Den Staatsvertrag hält Schrödter für ein „gutes Basiswerk“, an dem es noch kleinere Änderungen geben werde.
„Fundamentaler Änderungsbedarf“
Erwartungsgemäß zogen die Praktiker in ihren folgenden Beiträgen ein weniger positives Fazit. Dr. Dirk Quermann, Präsident des Deutschen Onlinecasinoverbandes (DOCV), erkennt eine düstere Perspektive. Er kritisiert den fehlenden Vollzug und die Eingriffe in die Spiellogik. Für Quermann existiert bei der Regulierung ein „fundamentaler Änderungsbedarf“. Er prognostiziert, dass es auf lange Sicht keinen substantiellen, legalen Online-Casinomarkt geben werde.
Fehlender Vollzug
Luka Andric, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) befürchtet eine Inkohärenz, sofern gegen Schwarzmarktanbieter nicht vorgegangen werde. Der DSWV gehe zwar wettbewerbsrechtlich gegen diese vor, sieht aber die Behörden in der Pflicht. „Das Problem ist, es gibt keine Stichtagsregelung. Eine White List ist nichts wert, wenn man nicht weiß, welche Anbieter sich noch im Genehmigungsverfahren befinden beziehungsweise abgelehnt wurden.
Föderaler Flickenteppich beim gewerblichen Automatenspiel
Rechtsanwalt Mirko Benesch weist auf den föderalen Flickenteppich beim stationären Automatenspiel hin. Andy Meindl, der erst kürzlich mit Thomas Breitkopf zum Präsidenten des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA) gewählt wurde, thematisierte den teilweise drastischen Handlungsbedarf, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg. Er mahnte zum Handeln, bevor es für diese Unternehmer zu spät sei.
„Massive Ungleichbehandlung"
Prof. Dr. Christian Koenig von der Universität Bonn hält die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung des Online-Glücksspiels für „mörderisch“. Er prophezeit eine „Migration in den Schwarzmarkt“, wenn die Online-Glücksspielanbieter gezwungen sind, die Ausschüttungsquote von 96 auf 91 Prozent zu senken. Koenig erkennt darin auch eine „massive Ungleichbehandlung" zwischen dem stationären und dem Online-Spiel.
Einen ausführlichen Bericht zum 7. Glücksspielrechtstag lesen Sie in unserer November-Ausgabe.