Neu im GSP-Portfolio: die Besondere Schulung in Bayern
Das Schulungsunternehmen Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) bietet bereits seit August die sogenannte Besondere Schulung für Beschäftigte in bayerischen Verbundspielhallen an.
Das eigens entwickelte Schulungskonzept richte sich sowohl an Führungskräfte als auch das Servicepersonal und vermittele vertiefende Inhalte zu Spielerschutz und Prävention, lässt der Schulungsanbieter verlauten. Bis Jahresende 2021 werde die Besondere Schulung wahlweise als Online- oder Präsenzschulung angeboten. Die Schulungsdauer betrage 4 x 45 Minuten (insgesamt drei Stunden). Die Teilnehmerzahl ist GSP zufolge auf zwölf Personen begrenzt.
Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem:
- Vertiefung rechtlicher Grundlagen und der Spielerschutzmaßnahmen speziell für die Arbeit in Verbundspielhallen
- Früherkennung von auffälligem Spielverhalten bei Gästen
- Aktive Gastansprache
„Die Notwendigkeit der Besonderen Schulung ergibt sich in Bayern aus dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV). Dieses sieht die Personal-Schulung als eine von mehreren Voraussetzungen vor, um Verbundspielhalle in Bayern weiter betreiben zu dürfen“, legt GSP dar.