31.03.2022

Glücksspielrecht aus Sicht der Kommunen

Andreas Ramisch, Referatsleiter des Rechtsamtes der Stadt Forchheim, setzte Mitarbeiter von Ordnungsbehörden und Ministerien im Rahmen eines "Behörden Spiegel"-Webinars über die aktuelle Lage im Glücksspielrecht in Kenntnis.

Wie bereits im vergangenen Jahr informierte Andreas Ramisch im Rahmen eines Webinars der Fachzeitschrift „Behörden Spiegel“ Mitarbeiter aus Ordnungsbehörden und Ministerien über das Glücksspielrecht.

Ramisch, der Referatsleiter des Rechtsamtes der oberfränkischen Stadt Forchheim ist, nahm am 30. März insbesondere die aktuelle Entwicklung im Spielhallen- und Gaststättenrecht in den Fokus. Dabei ging es um die Probleme, die Verwaltungsmitarbeiter im behördlichen Alltag lösen müssen. Der Referent erläuterte vor allem Baiswissen zu erlaubten Aufstellorten und zulässigen Geräten, im speziellen in Bezug auf Spielhallen, Gastronomieaufstellungen und Wettannahmestellen.

„Sammelsurium an gesetzlichen Fundstellen“

Er machte deutlich, dass das Glücksspielrecht auch mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag eine komplizierte Rechtsmaterie geblieben sei. Insbesondere weist Ramisch auf ein „Sammelsurium an gesetzlichen Fundstellen“ hin. Es gebe keine zentrale Norm, auf die man zurückgreifen könne, betont Ramisch. Der Forchheimer Kommunalbeamte hob zudem neue Urteile hervor und thematisierte die Problemlagen, die der Föderalismus mit sich bringen würde, wie zum Beispiel hinsichtlich der verschiedenen Mindestabstandsgebote sowie weiteren Unterschieden in den Landesgesetzgebungen.

Einen ausführlichen Bericht über dieses Web-Seminars des Behörden Spiegel lesen Sie in unserer Mai-Ausgabe.