13.11.2023

GGL warnt Verbraucher: Teilnahme an Weihnachtslotterie „El Gordo“ in Deutschland illegal

Die GGL-Vorstände Ronald Benter (l.) und Benjamin Schwanke raten von der Telnahme an der spanischen Weihnachtslotterie "El Gordo" im Internet in Deutschland ab.

Anhand dieses Prüf- und Erlaubnissiegels können Verbraucher legale Online-Glücksspielangebote erkennen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nimmt die große Beliebtheit der jährlich in Spanien stattfindenden staatlichen Weihnachtslotterie „El Gordo“ zum Anlass, Verbraucher über die Rechtslage in Deutschland aufzuklären.

„Das Angebot der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland nicht erlaubt“, teilt die Behörde mit. Dennoch gebe es illegale Glücksspielanbieter, die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben.

"El Gordo" im Internet in Deutschland nicht erlaubt

Das Angebot der Weihnachtslotterie auf diesen Internetseiten sei illegal, da anstelle der Teilnahme an der eigentlichen Weihnachtslotterie lediglich auf den Ausgang der Lotterie gegenüber einem Dritten gewettet und somit kein Vertrag mit dem staatlichen Lotterieveranstalter abgeschlossen werde, so die GGL. Diese sogenannten „Zweitlotterien“ sind der Behörde zufolge nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht erlaubnisfähig.

Vorstand Ronald Benter sagt dazu: „Dies dürfte zahlreichen Spielern nicht bewusst sein. Es wird daher allen Spielinteressierten geraten, sich vorab auf der amtlichen Whitelist einen Überblick über die in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter zu verschaffen.“

Whitelist

Die Whitelist ist im Internet unter www.gluecksspiel-behoerde.de abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung.

Prüf- und Erlaubnissiegel der GGL

„Hierdurch können Verbraucher legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen und sicher spielen“, sagt Vorstandskollege Benjamin Schwanke.

In diesem Zusammenhang weist die GGL darauf hin, dass die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß Paragraf 285 StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden kann.

Die GGL verweist auf eine hauseigene Broschüre, wenn Verbraucher sich über die Unterschiede von legalen und illegalen Glücksspielangeboten im Internet informieren wollen. Die Broschüre steht auf der Website der GGL zum Download zur Verfügung.