GGL-Studienauftrag geht an Firma „Eye Square“
Die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) initiierte und mit den 16 Ländern abgestimmte Studie „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ konnte im Dezember an die Firma Eye Square vergeben werden. Das Marktforschungsunternehmen aus Berlin habe sich laut GGL gegen vier Mitbewerber durchgesetzt. Die Studie habe eine Laufzeit von zwei Jahren und sei Bestandteil der Evaluierung des GlüStV 2021.
Geeignet oder verbesserungsfähig
Das Forschungsvorhaben soll eine „Wirkungsevaluation der Werbebestimmungen GlüStV 2021“ vornehmen. Die GGL erwartet, dass das Ergebnis einen Aufschluss darüber gibt, inwiefern die Bestimmungen des § 5 GlüStV 2021 geeignet oder verbesserungsfähig sind, Spielende und zum Spiel Entschlossene auf das beworbene legale Glücksspielangebot zu lenken, „ohne eine – besondere oder kritische – Anreizwirkung auf bisher nicht an Glücksspielen interessierte und/oder vulnerable Personen zu entfalten.“
Werbung in ihrer Gesamtwirkung
Untersucht werden soll Wirkung der Werbung und des Sponsorings, aber auch der „werbenden Berichterstattung“ auf sämtliche Empfänger, wobei ein Schwerpunkt auf die vulnerablen Personengruppen gelegt werde. Zur Werbung zählen dabei sowohl einzelne Werbemaßnahmen, wie TV-Spots und Werbung auf Social-Media-Kanälen, aber auch Werbung in ihrer Gesamtwirkung sowie Sonderwerbemaßnahmen, wie die Gewährung von Boni und Rabatten.