GGL im Austausch mit Landeskoordinierungsstellen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) versteht sich als zentrale Koordinierungsstelle für sämtliche Akteure im Online-Glücksspielmarkt. „Um die Anforderungen und Perspektiven aller Interessengruppen in die Glücksspielregulierung sowie die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags einfließen zu lassen“, setze die GGL auf „einen breiten, kontinuierlichen Dialog“, so die Behörde in Halle (Saale). Neben dem Austausch mit der Industrie sei der Dialog mit Präventionsverbänden und -institutionen „ein wesentlicher Schwerpunkt“. Am Donnerstag, 7. November, trafen sich GGL-Vertreter in Halle deshalb mit den Landeskoordinatoren der jeweiligen Bundesländer zum zweiten gemeinsamen Austausch.
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Präventionsarbeit
Im Fokus des Treffens hätten „unterschiedliche Erfahrungen und Ansätze der ExpertInnen aus der Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere bei Online-Sportwettenden und Online-Automatenspielenden“ gestanden. Diskutiert worden seien die „verschiedenen Risikoprofile dieser Gruppen sowie Erkenntnisse darüber, ob bestimmte Arten von Live-Sportwetten besonders häufig von gefährdeten Personen genutzt werden.“ Erkenntnisse dazu seien entscheidend für die Entwicklung zielgerichteter Präventionsmaßnahmen.
Standards und Fortschritte in der Früherkennung von Spielsucht
Ein weiterer Punkt auf der Agenda sei der Austausch zu Standards für die automatisierte Früherkennung von Spielsucht gewesen. „Herausforderung bei der Definition von Standards ist es, dass Menschen auf unterschiedliche Weise problematisches Spielverhalten entwickeln, was die Erstellung verlässlicher und universeller Modelle erschwert. Die Umsetzung solcher Systeme ist aufwändig und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Glücksspielanbietern, Forschungseinrichtungen und Regulierungsbehörden“, so die GGL. Eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung von Spielsucht im Online-Glücksspiel spielten die „Markers of Harm“ (Schadensindikatoren). Diese Indikatoren sind Verhaltensmerkmale und Muster, die auf problematisches oder süchtiges Spielverhalten hinweisen.
Die GGL habe eigene „Markers of Harm“ im Zusammenhang mit den erhöhten Einzahlungslimits erarbeitet, die für die Anbieter verpflichtend anzuwenden sind. „Sie beinhalten sehr konkrete und quantifizierbare Vorgaben und Zeitfenster und basieren auf Ergebnissen wissenschaftlicher Studien sowie der hauseigenen suchtfachlichen Expertise“, so die GGL.
Die Behörde habe im Gespräch ausführlich darüber informiert, dass diese Marker durch die GGL im Hinblick auf einen effektiven Spielerschutz und wirksame Spielsuchtfrüherkennung evaluiert und weiterentwickelt werden. Von den Landeskoordinatoren seien dazu weitere Impulse aus der Praxis der länderspezifischen Präventionsarbeit gekommen.