Gewerbliches Geldspiel stärkt die kommunale Steuerkraft
„Der GlüStV 2012 hat die gesetzten Ziele nicht erreicht“, heißt es im aktuell erschienenen Forschungsbericht des renommierten Münchener ifo Instituts.
„Zwar sind seit 2012 die Bruttospielerträge bei regulierten Angeboten im Gegensatz zu den Jahren 2005-2012 gestiegen, jedoch konte die rasante Expansion von Online-Angeboten mit ihren sehr hohen Gefährdungspotenzialen nicht gestoppt werden“, so die Studie.
Sie seien für den Anstieg des nicht-regulierten Glücksspielangebots auf knapp 20 Prozent im Jahr 2017 verantwortlich.
Chancen der Digitalisierung nicht genutzt
Angesichts der Historie von mehr als einem Jahrzehnt wenig geeigneter Initiativen sei dies auch ein Zeichen für einen Mangel an Bereitschaft der Länder, den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung bei der Gesetzgebung Rechnung zu tragen, legt die ifo-Studie dar.
Stärkung der kommunalen Steuerkraft
Der Studie zufolge waren 2017 bundesweit 255 000 Geldspielgeräte aufgestellt, an denen Bruttoerlöse von 7,16 Milliarden Euro erwirtschaftet wurde. Insgesamt wurden 1,8 Milliarden Euro an Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer abgeführt. Unter Einschluss der geräteherstellenden Unternehmen und der branchenspezifischen Dienstleister kann laut Studie inklusive der Ertragssteuern und Sozialabgaben von einem Abgabenvolumen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für die gesamte Branche ausgegangen werden.
Mit ihren rund 70 000 Beschäftigten und den Vergnügungssteuerzahlungen stärke die Automatenwirtschaft die kommunale Steuerkraft.
Des Weiteren berichtet die Studie über die Regulierung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland und über die Marktregulierung und die Perspektiven des gewerblichen Geldspiels.
Autor der „ifo-Studie“ ist Dr. Hans-Günther Vieweg. Sie kann hier heruntergeladen werden.