26.04.2012

Gesetzentwurf in Rheinland-Pfalz verabschiedet

Kurt Beck glaubt an eine Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages in den Landesparlamenten bis zum 1. Juli.

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Glückspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 in Landesrecht transformiert und um weitere Vorschriften ergänzt, heißt es in einer Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vom 25. April.

Ministerpräsident Beck sagte, dass die Landesregierung damit einen überzeugenden Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen erreicht habe: „Der Gesetzentwurf trägt den wichtigen Zielen Rechnung, die Spielsucht und den Schwarzmarkt zu bekämpfen sowie den Jugend- und Spielerschutz zu verstärken. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Interessen der seriösen Glücksspielanbieter gewahrt“, so Beck.

Ungeachtet der demnächst anstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern glaubt Beck laut Auskunft der Staatskanzlei daran, dass das Gesetz – ebenso wie vergleichbare Gesetze in den anderen Ländern zur Umsetzung des Glückspieländerungsstaatsvertrages – bereits am 1. Juli in Kraft treten wird.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass „die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen kann künftig nur noch dann erteilt werden, wenn die Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht oder die Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle oder zu einer Jugendeinrichtung nicht unterschreitet“.

Die Kernpunkte des Entwurfes sind in der Pressemeldung der Staatskanzlei nachzulesen.