03.07.2003

Gericht entscheidet: Fungames sind KEIN Glücksspiel

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass es sich bei Fungames nicht um verbotene Glücksspiele handelt.

Angeklagt war ein 56-jähriger Geschäftsführer einer Spielstätte in Gersthofen bei Augsburg. Am Mittwoch wurde er vom Vorwurf des Aufstellens „illegaler Glücksspielautomaten“ freigesprochen. Damit hat ein Gericht in einer Grundsatzentscheidung erstmals den rechtlichen Status von Fungames definiert. Seit Jahren war die rechtliche Beurteilung dieser Geräteart umstritten.

Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil in Revision gehen. Das Thema wird so wohl höchstwahrscheinlich den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Der Vorsitzende Richter in Augsburg Joachim Rahlfs dazu: „Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof unsere Grundsatzentscheidung aufgreift.“