Geändertes Landesglücksspielgesetz sorgt beim Automaten-Verband Baden-Württemberg für Gesprächsbedarf
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 19. Februar ein insgesamt 18-seitiges Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes beschlossen – eine weitere Verschärfung der schon jetzt schwierigen Situation für die Spielhallenbetreiber im einstigen „Musterländle“. Der Vorstand des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg (AVBW) sieht Gesprächsbedarf und wird auf der Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 19. März, ausführlich zu der neuen Faktenlage informieren.
Der Boom des illegalen Spiels werde in dem neuen Gesetz „komplett negiert“, kritisiert der AVBW-Vorstand in einem aktuellen dreiseitigen Rundschreiben. Abermals sei die Chance vertan worden, „für uns die Erweiterung des Bestandsschutzes der ‚Alt-Spielhalle‘ gesetzlich zu manifestieren“. Und: „Dem Abstandsproblem zwischen zwei Spielhallen wurde nicht Abhilfe geleistet, der Bestandsschutz im Abstandskonflikt zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt aber bestehen.“
Neu: Kontrolleinheit ähnlich der ADD
Härtefallregelungen sind offenkundig in dem neuen Gesetz ersatzlos gestrichen worden. In der Vergangenheit erteilte Härtefallerlaubnisse über den 30. Juni 2021 hinaus sollen jedoch ihre Wirksamkeit behalten. Neu ist unter anderem auch die Schaffung einer Kontrolleinheit beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit 13 neuen Personalstellen. Diese soll ähnlich der ADD in Rheinland-Pfalz Kontrollen durchführen. Dabei will man jeweils eine Gebühr in Höhe von 670 Euro berechnen.
Präventionsschulungen dürfen künftig nur noch durch die in der Suchthilfe Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen durchgeführt werden. Der AutomatenMarkt wird in den nächsten Wochen und Monaten vertiefend berichten.
Treffpunkt für die kommende AVBW-Versammlung am 19. März von 10 bis 16 Uhr ist das Mövenpick Hotel Stuttgart Messe & Congress in der Flughafenstraße 43. Infos und Kontakt: Jasmine Rohde & Laura Wilms, Telefon 0711 460598320, info@automatenverband-bw.de.