Geänderte Corona-Schutzverordnung in Sachsen-Anhalt ab 14. Juli – mögliche Lockerungen bei der Testpflicht
Ab dem morgigen Mittwoch gilt in Sachsen-Anhalt eine geänderte Corona-Schutzverordnung. Das meldet das Forum der Automatenunternehmer in einem Rundschreiben.
"Im Rahmen einer Verordnungsermächtigung und in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz ergeben sich mögliche Lockerungen bei der Testpflicht für Gäste von unter anderem Spielhallen. In der Verordnung heißt es hierzu: 'Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage Inzidenz einen Wert von 35 an zehn aufeinanderfolgenden Tagen, kann ab dem darauffolgenden Tag durch Rechtsverordnung von der Testpflicht […] abgewichen werden.' Für die Innengastronomie sah die bestehende Corona-Verordnung diese Regelung bereits vor", macht das Forum deutlich.
Zuständige Stellen vor Ort mit einbeziehen
Letztlich obliege es somit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Ausnahme von der Testpflicht zu regeln. "Bei der Ermittlung des Zeitraumes kann die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Verordnung berücksichtigt werden. Für gesicherte Informationen, ob und wann in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt die Testpflicht auch für Spielhallen wegfällt, warten Sie daher bitte die Verordnungen der zuständigen Stellen vor Ort ab", so der Appell an die Automatenunternehmer in Sachsen-Anhalt.