Fußball-Europameisterschaft: Public Viewing bis in die Nacht möglich
Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft macht der Bundesrat den Weg für das sogenannte Public Viewing frei. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.
Fußballübertragungen im öffentlichen Raum
Bei der Europameisterschaft im eigenen Lande werden wieder zahlreiche Menschen Spiele, die erst 21 Uhr angepfiffen werden, auch draußen verfolgen. Damit dies im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolge, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde.
Ausnahmen von Lärmschutz möglich
„Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar“, heißt es in dem Beschluss des Bundesrates. Sie enthalte Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffne den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiege.
Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.