03.11.2020

Frust über neuerlichen Lockdown

In der Forum-Reihe „Auf ein Wort“ informierten sich am späten Montag Nachmittag in einer Videokonferenz eine Reihe von Mitgliedern über den neuerlichen Lockdown für Freizeiteinrichtungen und mögliche, beziehungsweise zu erwartende Reaktionen darauf.

Frank Repschläger, juristischer Berater des Forums der Automatenunternehmer, berichtete von Eilanträgen gegen die Schließungsverfügungen aus verschiedenen Branchen und in nahezu allen Bundesländern. Erste Entscheidungen erwartet er noch in dieser Woche.

Verfassungsrechtler zweifeln

„Verfassungsrechtler halten die hier vorgenommenen Grundrechtseingriffe auf dem Verordnungswege und ohne Beteiligung der Parlamente für mindestens zweifelhaft“, sagte Repschläger.

Er sehe die Erfolgsaussichten „sehr verhalten“, betonte der Anwalt, denn es handele sich eher um eine politische als um eine juristische Frage. „Es gibt hier kein richtig und kein falsch.“ Aus den Eilentscheidungen der zuständigen Oberverwaltungsgerichte werde sich auf jeden Fall eine Tendenz herauslesen lassen, wohin die Reise gehe.

Regierung muss aus der Welle

Die Regierung müsse aus der Welle heraus, aus dem Auf und Ab der Infektionszahlen. „Deshalb glaube ich“, so Repschläger, „dass es neue Auflagen gibt, falls wir die Spielhallen wieder öffnen dürfen.“

Eine solche Aussicht rief bei den Teilnehmern erheblichen Unmut hervor. So erinnerte Tilman Brauch, Geschäftsführer Löwen Play, daran, dass „unsere Besucherzahlen im Vergleich zu denen des Einzelhandels lächerlich gering“ sind.

Viel getan und viel bezahlt

Marco Lauer, Vorstandsmitglied beim Forum, erklärte rundheraus: „Mehr mache ich nicht mehr. Wir haben sehr viel mehr getan als andere Branchen und viel Geld dafür ausgegeben. Spielhallen sind erwiesenermaßen kein Hotspot. Die Gäste sitzen an ihrem Gerät und begegnen sich fast gar nicht, und wir desinfizieren die Automaten kaputt. Zur Belohnung für unsere hervorragenden Hygienekonzepte dürfen wie jetzt wieder schließen.

Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof, die auch die Diskussion leitete, fragte nach Ideen, ob und wie die Verbände das Hygienekonzept noch einmal überarbeiten und möglicherweise weiter verbessern könnten, beispielsweise indem man „regelmäßiges Lüften“ hinzufüge.

Der ganze Frust der Unternehmer sprach aus einem dazu abgegebenen Kommentar: „Wir können ja die Fensterscheiben rausschlagen.“

Wie auch immer es in den nächsten Tagen und Wochen weitergeht, Anwalt Repschläger betonte, die zu erwartenden OVG-Entscheidungen „höchstwahrscheinlich“ immer für das ganze Bundesland gelten, aber eben auch nur für das Bundesland.