03.11.2020

Glücksspielstaatsvertrag 2021 – BA begrüßt das Ergebnis

BA-Präsident Thomas Breitkopf begrüßt die Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages, sieht aber noch viel Arbeit auf Länderebene.

Im Rahmen ihrer Jahreskonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterzeichnet. Der Bundesverband Automatenunternehmer begrüßt das Ergebnis in einer Pressemitteilung.

„Damit endet eine lange und zuweilen sehr emotional geführte Debatte über glücksspielrechtliche Anschlussregelungen. Diese soll mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 ihren vorläufigen Abschluss finden“, so der Verband. Für den deutschen Glücksspielmarkt würden sich daraus neue wettbewerbliche Rahmenbedingungen ergeben, die nun in den länderspezifischen Spielhallenregelungen berücksichtigt werden müssten.

Mehr Rechtssicherheit

„Es ist gut, dass die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger nach intensiven und zähen Verhandlungen schließlich einen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet haben, der sich an der Lebenswirklichkeit orientiert und allen Akteuren insbesondere Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bringen wird“, sagt Thomas Breitkopf, Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.

Nun liege es an den Ländern, den deutschen Glücksspielmarkt mit den länderspezifischen Spielhallenregelungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. „Nur mit Qualität, Rechtssicherheit und konsequentem Vollzug lässt sich das legale und sichere gewerbliche Geldspiel und damit Jugend- Spieler- und Verbraucherschutz stärken“, so Breitkopf weiter.

Nach wie vor viele quantitative Regelungsansätze

Auch wenn der Begriff „Qualität“ im Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine größere Bedeutung erfahren habe, sehe sich das gewerbliche Geldspiel nach wie vor mit einer Vielzahl von quantitativen Regulierungsansätzen konfrontiert. So haben im neuen Vertragswerk laut BA überholte Regelungsinstrumente, wie Mindestabstände oder das Verbot von Mehrfachkonzessionen, weiterhin Bestand. Hier gelte es, auf Länderebene alle im Glücksspielstaatsvertrag 2021 festgelegten Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem im Paragrafen 1 manifestierten Ziel, den natürlichen Spieltrieb des Menschen zu kanalisieren und in geordnete Bahnen zu lenken, gerecht zu werden.