11.02.2021

Freizeit und Gastronomie hintenangestellt – Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Die Verlängerung des Lockdowns bis 7. März beschäftigt auch unsere (stark betroffene) Branche. Die Bereiche Freizeit und Gastronomie werden erst mal hintenangestellt. Noch am gestrigen späten Abend informierte der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) über den Beschluss von Merkel und Länderchefs.

Wichtigste Ergebnisse und Beschlüsse:

– Friseure dürfen ab 1. März öffnen

– nächste Öffnungsschritte dann ab einer Inzidenz von 35: Einzelhandel mit maximal 1 Kunden pro 20 Quadratmeter, Museen und körpernahe Dienstleistungen

Freizeit, Sport in Gruppen, Kultur, und Gastronomie, Hotelgewerbe öffnen erst "in weiteren Schritten" im Rahmen einer „sicheren und gerechten Strategie“

– Kontaktbeschränkungen werden wie bisher beibehalten (Haushalt plus eine weitere Person)

– weiterhin Homeoffice-Gebot oder Maskenpflicht am Arbeitsplatz

– medizinische Maskenpflicht (OP- und FFP2-Masken) im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel (in Bayern nur FFP2-Masken erlaubt)

– „weitere lokale oder regionale Maßnahmen“ sollen bei einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz von über 50 folgen

Diese Beschlüsse gelten bis 7. März. Nächste Beratung mit der Kanzlerin – am 3. März.

Weiter informiert der FGA: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab heute die Überbrückungshilfe III beantragt werden kann. Das Portal ist endlich online!“

Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. „Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.“

Abschließend verspricht die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer: „Wir halten Sie auf dem Laufenden.“