22.02.2024

Frankfurter Ordnungsamt lässt 53 illegale Geldspielautomaten vernichten

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn und Stadtpolizeileiter Matthias Heinrich vor den zur Vernichtung bereitgestellten Geldspielgeräten. – – – Foto: Stadt Frankfurt am Main

53 Geldspielgeräte im Wert von circa 350 000 Euro stehen im Eingangsbereich des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main. Sie stammen aus abgeschlossenen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und werden zur fachgerechten Vernichtung von der Stadtpolizei an ein Frankfurter Recyclingunternehmen übergeben.

Sichergestellt wurden die Geräte von der Operativen Ermittlungs- und Kontrolleinheit (OPE) der Stadtpolizei, die bereits seit 2018 schwerpunktmäßig zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in Frankfurt am Main eingesetzt ist und seither insgesamt 773 Automaten aus dem Verkehr gezogen und 241 illegale und manipulierte Automaten dauerhaft vernichtet hat.

Entgangene Steuereinnahmen im Millionenbereich

„Manipulierte und nicht zugelassene Glücksspielautomaten schaden den Menschen und der Wirtschaft in unserer Stadt. Viele beschlagnahmte Geräte verfügen nicht über eine gültige Zulassung oder sind manipuliert. Zudem belaufen sich die entgangenen Steuereinnahmen durch diese Geräte im Millionenbereich“, sagt Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.

Matthias Heinrich, Leiter der Stadtpolizei, dankte dem Team der OPE: „Ich bin stolz auf die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und danke ihnen für den unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen illegales Glückspiel. Vor der Vernichtung werden die Geräte sortenrein recycelt und Wertstoffe wie seltene Erden wiederverwendet.“

273 Gewerbekontrollen im Jahr 2023

Bei illegalen Automaten handelt es sich um Geräte, die durch Manipulationen oder Umbauten sowie illegale Selbstbauten außerhalb der rechtlichen Vorgaben betrieben werden. Darunter fallen auch Geldgewinnspielgeräte, wenn an ihnen die Soft- und/oder Hardware verändert wurde. 273 Gewerbekontrollen führte die Stadtpolizei 2023 durch und schloss 13 Betriebe, zwei davon dauerhaft.

Insgesamt wurden 137 Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sichergestellt, 278 Ordnungswidrigkeiten­verfahren und 68 Strafverfahren eingeleitet. Die aus diesen Verfahren eingeleiteten Bußgeldforderungen belaufen sich auf rund 47 800 Euro.