Frankfurt am Main hat Wägungsschema erarbeitet
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) hat in einem Rundschreiben über einen Beschluss des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main vom 6. Juni 2017 informiert.
Der Frankfurter Magistrat hat durch Beschluss ein Wägungsschema bezüglich der Auswahlkriterien zur Auflösung von Konkurrenzsituationen beschlossen.
Nach Informationen des Verbandes sollen die Frankfurter Spielhallenunternehmer noch in dieser Woche angeschrieben und zur Stellung der Anträge auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis aufgefordert werden.
Der HMV empfiehlt, sofern noch nicht geschehen, einen sachkundigen Rechtsanwalt bei der Antragstellung hinzuzuziehen.
Für weitergehende Informationen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Hessischen Münzautomaten-Verband.