25.05.2022

Forum-Online-Konferenz: Rechtsanwalt Dirk Stapel berichtet über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dirk Stapel erläuterte im Rahmen einer Online-Konferenz des Forums arbeitsrechtliche Themen für die Mitglieder.

Rechtsanwalt Dirk Stapel von der Kanzlei Schönbeck & Stapel, Bad Oyenhausen, referierte am 24. Mai im Rahmen einer Online-Mitgliederkonferenz des Forum der Automatenunternehmer über verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts, an der zahlreiche Automatenunternehmer und Personalverantwortliche teilnahmen.

Dieser Veranstaltung vorausgegangen waren Stapels Ausführungen zum Arbeitsrecht auf der Mitgliederversammlung am 11. Mai. Dort artikulierten die Mitglieder das Interesse einer Vertiefung dieses Themas.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof moderierte die Veranstaltung. Stapel, der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht ist, ging unter anderem auf das Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein. Für den Arbeitgeber sei hier im Falle einer Krankschreibung über einen längeren Zeitraum zu prüfen, ob ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, entfällt für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung.

Obacht bei Stellenausschreibungen

Auch bei Stellenausschreibungen gebe es im Hinblick auf Menschen mit Behinderung einiges zu beachten. Rechtsanwalt Stapel betonte, dass bei einer Stellenausschreibung in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und den Obliegenheiten nach Paragraf 164 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, unbedingt zu berücksichtigen sei, dass ein Stellenangebot auch im entsprechenden Portal bei der Arbeitsagentur hinterlegt ist und gleichzeitig ein besonderer Vermittlungsauftrag bei dieser Behörde gestellt ist. Andernfalls könnte eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten vorliegen. Dies könnte Stapel zufolge zu nicht unerheblichen Schadenersatzzahlungen führen.

Mindestlohn

Darüber hinaus erklärte Stapel gesetzliche Neuerungen im Hinblick auf Abtretungsverbote in Arbeitsverträgen und die die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. Auch auf die gepanten Anhebungen des Mindestlohns und der Verdienstobergrenze für Minijobber auf 520 Euro ging der Arbeitsrechtler ein.
Zum Abschluss beantwortete Dirk Stapel detailliert Fragen der Teilnehmer.