30.05.2022

Künftig quartalsweise Verteilung der Steuern aus Sportwetten

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 einem Gesetz zum geänderten Verfahren für die Verteilung der Steuern aus Sportwetten zugestimmt. Es geht auf eine Initiative der Länderkammer aus dem letzten Jahr zurück, die der Bundestag Ende April mit einigen Änderungen verabschiedet hatte.

Quartalsweise Zerlegung

Statt der bisher praktizierten jährlichen nachträglichen Verteilung der Sportwettsteuern auf die Länder werden die Einnahmen künftig quartalsweise verteilt werden - wie bei anderen Steuerarten auch.

Hintergrund sind massive Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens in der Vergangenheit, die auch beim Finanzausgleich Verwerfungen nach sich zogen: Wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamts Frankfurt für Sportwetten fällt das Steueraufkommen fast vollständig in Hessen an. Zwischen 2013 und 2019 hat es sich nach Angaben des Landes, das die Initiative ursprünglich in den Bundesrat eingebracht hatte, von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen - so zum Beispiel Corona-bedingt im Jahr 2020 stark eingebrochen. Ab 2021 sind weitere Schwankungen durch Einnahmen aus Online-Poker und virtuellem Automatenspiel zu erwarten.

Schwankungen abfedern

Um Wellenbewegungen der Jahresverteilung zeitnah korrigieren zu können, sind künftig die jeweils vorangegangenen Kalendervierteljahre und die aktuell verfügbaren Daten zu den Einwohnerzahlen Grundlage für die Verteilung auf die Länder.

Eine Veränderung des materiellen Steuerrechts oder der faktischen Steuerverteilung zwischen den Ländern ist damit nicht verbunden.

Rückwirkendes Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten - rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Hier geht es zur Beschlussdrucksache.