27.09.2021

Forum mit Hinweisen zur Zertifizierung

Der Forum-Vorsitzende Andreas Engler veröffentlicht ein Statement zur Zertifizierung.

Andreas Engler, Vorsitzender des Forum der Automatenunternehmer, hat in einem Schreiben an die Forum-Mitglieder Stellung zur Zertifizierung bezogen.

Sein Schreiben im Wortlaut:

„In der vergangenen Woche gab es Meldungen, die sich auf das Thema Zertifizierung von Spielhallen bezogen. Übereinstimmend wird darin von einer Spielhallen-Zertifizierung zum aktuellen Zeitpunkt abgeraten. Begründet wird dies damit, dass bislang keiner Prüforganisation die gesetzich geforderte Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) vorliege.

Als Vorsitzender des Forum der Automatenunternehmer, des für die DAW-Zertifizierungs-Roadshow projektleitenden Verbands, sehe ich mich veranlasst, diesen Meldungen zu widersprechen. Wir wollen Sie vor möglichen Nachteilen schützen, die entstehen könnten, wenn Sie Ihre Standorte dort nicht zeitnah auf eine Prüfung vorbereiten und bereits prüfen lassen, wo es vom Gesetzgeber gefordert ist. Wir halten die getätigten Aussagen deshalb für besorgniserregend und möglicherweise für geschäftsschädigend.

Für den Fall, dass Sie nach dem 1. Juli 2021 eine Zertifizierung durch den TÜV-Rheinland haben durchführen lassen bzw. eine Zertifizierung vor der Freigabe eines akkreditierten Standards durch die DAkkS planen, behält diese weiter ihre Gültigkeit. Es ist lediglich eine Nachprüfung möglicher Ergänzungen notwendig. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass der kommende akkreditierte Standard sowie der aktuelle Prüfstandard des TÜV-Rheinland nur geringfügig voneinander abweichen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass eine Nachprüfung hinsichtlich hinzukommender Kriterien für eine nach den Landesgesetzen gültige Zertifizierung ausreichend ist.

Weiterhin darf ich Sie auf mögliche Nachteile hinweisen, die entstehen, wenn es durch einen Aufschub möglicherweise zu einem zeitlichen Verzug kommt. Die Gesetzgeber verschiedener Länder (bspw. Rheinland-Pfalz) hatten Übergangsfristen unmittelbar nach dem Inkrafttreten des GlüStV 2021 vorgesehen. Diese Fristen laufen zeitnah ab. Berücksichtigen Sie hierbei auch, dass die personellen Kapazitäten der Prüforganisationen begrenzt sind, wodurch es mit großer Wahrscheinlichkeit zu Verzögerungen kommen wird.

Aus den genannten Gründen empfehle ich Ihnen als Vorsitzender des Forum der Automatenunternehmer e.V., lassen Sie Ihre Standorte möglicht zeitnah zertifizieren!

Das Forum hatte bereits umfänglich darüber informiert, dass die Spielhallen-Zertifizierung von einigen Bundesländern für den Fortbetrieb von Verbundspielhallen und/oder die Unterschreitung von Mindestabständen rechtsverbindlich ist.“