26.03.2021

Forum bringt Mitglieder auf den neuesten Stand in NRW

Rechtsanwalt Frank Repschläger, juristischer Berater des Forum, fasste die wesentlichen Punkte des Gesetzenwurfs in Nordrhein-Westfalen zusammen.

Am Mittwoch, den 24. März, fand im nordrhein-westfälischen Landtag die erste Lesung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag statt. Bereits am Donnerstag (25. März) informierte das Forum der Automatenunternehmer durch seinen juristischen Berater Frank Repschläger über den Sachstand.

Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof betonte, dass es sich um eine Momentaufnahme handele: „Wir wissen alle, dass kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt wie es eingebracht wurde.“ Verabschiedet werden soll das Gesetz voraussichtlich in der Sitzungswoche Ende April.

Wesentliche Punkte des Entwurfs

Repschläger fasste wesentliche Punkte des aktuellen Entwurfs vom 12. März wie folgt zusammen: Der Mindestabstand zwischen zwei Spielstätten „soll“ nach wie vor 350 Meter Luftlinie betragen. Er kann auf bis zu 100 Meter reduziert werden, wenn sich die in einem Abstandskonflikt befindlichen Spielhallenbetreiber verpflichten, einen Sechs-Punkte-Katalog an Qualitätskriterien einzuhalten.

Hält sich ein Betreiber im Nachhinein nicht an seine Zusage, kann ihm die Erlaubnis wieder entzogen werden. Bei einem Abstand von weniger als 100 Metern findet auf jeden Fall ein Auswahlverfahren statt.

Für Verbundspielhallen gilt: Sie dürfen bis längstens Ende 2028 weiter betrieben werden, aber nur, wenn sie am 1. Januar 2020 bestanden haben und bis zum 01.07.2021 ununterbrochen betrieben wurden. Wurde eine der Spielhallen mit Mehrfachkonzession bereits geschlossen, zum Beispiel durch eine rechtskräftige Schließungsverfügung oder im Rahmen eines Abschmelzungskonzeptes, so darf sie nicht wieder geöffnet werden.

Nach seinem Bericht stand Rechtsanwalt Repschläger den Mitgliedern des Forum für eine Vielzahl von Fragen zur Verfügung. Er kündigte an, gemeinsam mit der Forum-Geschäftsstelle für die Mitgliedsunternehmen einen Leitfaden als Hilfestellung für die Beantragung einer neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis in NRW zu erstellen.