04.03.2020

Forschungsstelle Glücksspiel: Vier Forderungen zum künftigen Glücksspielstaatsvertrag

Mit klarer Poition am Mikro: Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel.

„Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland liegt vor, eine gemeinsame Glücksspiel-Behörde der Länder ist in Aussicht. Das birgt die Chance, den Vollzug gegen illegale Anbieter im Internet zu verbessern“, schreibt die Forschungsstelle Glücksspiel in einem Positionspapier unmittelbar vor dem Start ihres Glücksspiel-Symposiums am 4. und 5. März.

Konkret stellen die Hohenheimer Glücksspielforscher vier Forderungen auf:

– Die geplante Glücksspielbehörde müsse befugt sein, Rechtsverordnungen zu erlassen, um rasch auf mögliche neue Entwicklungen reagieren zu können.“Ein besonderes flexibles Instrument der Rechtssetzung“, erläutert der Jurist Prof. a.D. Dr. Armin Dittmann von der Universität Hohenheim. “Mit dieser Ermächtigung beträte man in der Staatspraxis zwar Neuland, bewegte sich jedoch auf solidem verfassungsrechtlichem Boden.“

– Das Rennwett- und Lotteriegesetz müsse geändert werden, so dass illegale Internet-Angebote die gleiche Steuerlast haben wie legale. Legale Lotterieanbieter hätten oft eine Steuer- und Abgabenlast von fast 47 Prozent. Illegalen Online-Anbietern bleibe das erspart. Sie zahlen keine vergleichbaren Steuer oder nur die Umsatzsteuer auf den Bruttospielertrag. Um diesen Anreiz zu reduzieren, müsse die steuerliche Ungleichbehandlung abgeschafft werden.

– Das Strafgesetzbuch müsse geändert werden, um auch strafrechtlich gegen illegale Online-Anbieter vorgehen zu können. Das Strafgesetzbuch stelle zwar das Angebot illegaler Glücksspiele unter Strafe, decke jedoch nicht das Online-Angebot von ausländischen Glücksspielanbietern ab. „Ein Problem ist, dass das Strafgesetzbuch auf Deutschland beschränkt ist, aber das Internet natürlich nicht“, erläutert Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel. „Die Rechtslage ist kompliziert, doch es gibt mögliche Anknüpfungspunkte, etwa wenn ein Angebot in deutscher Sprache erfolgt oder die Internetseite auf .de endet. Eine Umformulierung im Strafgesetzbuch könnte daher hilfreich sein.“

– Die wissenschaftliche Glücksspiel-Forschung müsse gestärkt werden. Die Bundesländer sollten die wissenschaftliche Forschung zu Glücksspiel sicherstellen, um Suchtgefahren zu vermeiden und abzuwehren. Eine sinnvolle Regulierung sollte auf wissenschaftlicher Basis konzipiert werden und laufend wissenschaftlich evaluiert werden. Nur so könne man sicherstellen, dass die ergriffenen Maßnahmen auch wirklich geeignet sind, die angestrebten Ziele zu erreichen.