Finanzgericht verwirft deutsche Umsatzsteuer bei Sportwettenvermittlung ins Ausland
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen durch einen inländischen Vermittler nicht der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (Az. 6 K 2429/11).
Als Ort der Dienstleistung sei das Land anzusehen, in dem der Sportwettenanbieter seinen Sitz habe. Dort werde über die Annahme der Wette und die Quote entschieden. Der Vermittler habe darauf keinen Einfluss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.