08.12.2000

Finanzgericht Hamburg muss erneut entscheiden

Wieder Hoffnung für die von der Spielgerätesteuer gebeutelten Hamburger Automatenaufsteller: Der Bundesfinanzhof in München hat in einer Revisionsverhandlung am 6. Dezember ein Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wieder aufgehoben, in dem dieses sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Höhe der in Hamburg erhobenen Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte in Spiel- und Gaststätten für rechtens erklärt hatte. Gegenstand des Verfahrens war sowohl der Wirklichkeitsmaßstab als auch die Frage, ob der Steuersatz in Hamburg so hoch ist, dass er die Existenzfähigkeit einer nennenswerten Anzahl von Betrieben infrage stellen könnte. Die Sache wurde vom Bundesfinanzhof zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht Hamburg zurückgewiesen. Obwohl die Urteilsgründe noch nicht bekannt gegeben wurden sei anzunehmen, dass das Hamburger Finanzgericht nun aufgefordert werde, Näheres zur wirtschaftlichen Tragbarkeit der Spielgerätesteuer zu ermitteln, kommentierte Rechtsanwalt Lüder Gause die Entwicklung, der in dem Verfahren die Interessen von Automatenaufstellerin Irene Kizina vertritt. Offensichtlich habe der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Hamburger Richterspruchs gehabt, sagte Gause. Das vollständige Urteil werde in zwei bis drei Monaten erwartet.